KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Thuine, Kriegsgräberstätte neben Waldfriedhof
Auf dieser vom Volksbund 1957 angelegten Kriegsgräberstätte ruhen in 4 großen Grabfeldern - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 272 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 5 russische und 1 serbischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges, verstorben 1916/18. (Grabfelder B Und D);
- 124 deutsche Soldaten verschiedener Truppengattungen der Wehrmacht und des Wehrmachtsgefolges, die während der Kriegsjahre im Lazarett Krankenhaus Thuine gestorben sind sowie Gefallene der Endkämpfe im Umland von Thuine Anfang April 1945, die 1957 auf diese Kriegsgräberstätte umgebettet wurden. !8 von ihnen blieben unbekannt. Sie ruhen in den Grabfeldern A und C.
- 57 polnische Soldaten der 1. Poln. Panzerdivision, die im April 1945 im Emsland in Mehrzahl bei den Kämpfen um Dörpen und Papenburg gefallen sind und ebenfalls nach hier umgebettet wurden. Einige sind nach Kriegsende während der polnischen Besatzungszeit 145 - 1947 verstorben. 6 von ihnen blieben unbekannt.
- 85 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter- Frauen und Männer - aus Polen und dem ehem. Jugoslawien, die während der Kriegsjahre an den Folgen von Zwangsarbeit, Krankheit und Mangelernährung oder nach ihrer Befreiung nach Kriegsende in DP - Lagern oder Krankenhäusern verstorben sind. Im Kloster Thuine wurde 1940 ein Kriegsgefangenenlazarett eingerichtet Die ausländischen Toten ruhen vornehmlich in den Grabfeldern B und D.
Fotos: Volker Fleig 2014
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Quellenhinweis & weiterführende Informationen zu den hier Ruhenden
siehe:
1. Zum Kriegsende in und um Thuine:
- www.yumpu.com/de/document/view/5852000/die-kriegszeit-und-das-kriegsende-in-der-gemeinde-thuine
2. Zu den polnischen Kriegstoten:
- www.polishwargraves.nl/germany/thuine.htm
3. Hinweise zur Existenz des Reservelazarettes Elisabeth-Krankenhaus und des Kriegsgefangenenlazarettes Kloster Thuine:
- www.swiss-archives.ch/archivplansuche.aspx?ID=832705
4. Hinweise zu späteren Umbettungen:
Bilder von Thuine, Kriegsgräberstätte neben Waldfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.