KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Tostedt, Gemeindefriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach uns vorliegenden Informationen - insgesamt 27 Tote des 2. Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- 1 polnische Zwangsarbeiterin und 1 polnischer Zwangsarbeiter in einem Doppelgrab hinter der Kapelle. Ein Grabstein zeigt nur den Namen der jungen Polin an, die bei einem Luftangriff im Oktober 1944 starb.
- im linken Teil des Friedhofs auf Höhe der Kapelle findet man die sehr gepflegte Kriegsgräberstätte für 20 deutsche Soldaten und 5 unbekannte Tote, von denen die meisten im Tostedter Reservelazarett in der Zeit vom März bis November 1945 an ihren in den Endkämpfen 1945 erlittenen Verwundungen verstarben
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Tostedt, Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.