KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Traunstein
1951 kamen der Volksbund und die Stadt Traunstein überein, einen Soldatenfriedhof auf der Gemarkung Hohes Kreuz anzulegen. Der Volksbund errichtete diese Kriegsgräberstätte im Einvernehmen mit der Bayerischen Staatsregierung. Verschiedene namhafte Künstler setzten ihr Können daran, den Kriegstoten des Chiemgaus eine würdige letzte Ruhestätte zu bereiten. Die feierliche Einweihung folgte am 30. Mai 1954, eine Generalsanierung fand 1994 ihren Abschluss.
1037 Kriegstote aus 73 verschiedenen Gemeinden fanden hier ihre letzte Ruhestätte, unter Ihnen 26 Soldaten des Ersten Weltkrieges. Auch 57 Opfer des Bombenangriffes auf die Stadt Traunstein am 18.04.1945 sind unter den Toten.
Der Friedhof liegt auf einer Hangkante des Steilufers hoch über der Traun. Der Blick des Besuchers schweift über die Stadt zu der nahe liegenden imposanten Kette der Chiemgauer Alpen. Ein schmaler Fußpfad führt aus der Stadt die Hangkante empor, hin zur holzschindel-gedeckten Kapelle. Ein buntes Glasfenster lässt gedämpftes Licht in den hohen Raum, aus dessen Mitte die steinerne Gestalt des Erzengels Michael ragt. Auf der Rundwand der Kapelle sind in Sgraffito die Namen der auf dem Friedhof bestatteten Toten verewigt.
Auf den leicht geschwungenen Gräberreihen erheben sich aus dem Pflanzenkleid von Johanniskraut und Lilien wie zur stillen Wacht symbolische Steinkreuzgruppen. Das Grab jedes Toten ist mit einer Namensplatte aus gebranntem Ton gekennzeichnet. Buchen und Eichen wölben ihre mächtigen Wipfel über das Geviert. Als Abschluss ragt ein zehn Meter hohes Holzkreuz auf, vom Laub der Bäume umrahmt.
Bilder von Traunstein
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.