KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Twist, Kath. Friedhof
Auf diesem Friedhof sollen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ruhen.
Hierbei handelt es sich um 6 namentlich bekannte Kinder im Alter von 6 Monaten bis 10 Jahren von Zwangsarbeiterinnen der ehem. Sowjetunion. Sie starben fast alle Ende Oktober 1944. Eine Begehung im Oktober 2014 ergab, dass diese Gräber sind nicht mehr vorhanden sind und vermutlich schon vor Jahren eingeebnet wurden.
Volker Fleig 2014
Bilder von Twist, Kath. Friedhof
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.