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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Uelzen - Hanstedt II, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer kleinen Anlage hinter dem Gefallenenmahnmal und in Einzelgräbern in der Fläche - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 10 Tote des Zweiten Weltkrieges. Im Einzelnen:
- 7 deutsche Soldaten, gefallen am 17. April 1945 bei den Kämpfen um Rassau, davon 2 Unbekannte;
- In Einzelgräbern 1 weiterer deutscher Soldat, im Lazarett Paderborn Anfang 1945 verstorben und nach hier überführt sowie 2 zivile Bürger, vermutlich Opfer von Tieffliegerangriffen.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Uelzen - Hanstedt II, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.