KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Uelzen - Veerßen, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen auf beiden Seiten des Denkmals für die Gefallenen in der rechten vorderen Ecke - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 29 meist junge deutsche Soldaten, die im Zeitraum 14. - 18. April 1945 bei den schweren Kämpfen um die Ortschaften Veerßen und Holdenstedt gefallen sind. 3 von ihnen blieben unbekannt.
Die einfach gestalteten Reihengräber sind gepflegt, viele Kissensteine verwittert und bemoost, nur noch schwer lesbar
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweis und weiterführende Informationen zum Kriegsende in Veerßen siehe:
- die vom Volksbund Niedersachsen Im Jahr 2013 aufgestellte Geschichts- & Erinnerungstafel
- Artikel der Allgemeinen Zeitung zum 65. Jahrestag des Kriegsendes v. 14.05.2010
- Ulrich Saft: "Krieg in der Heimat. Das bittere Ende zwischen Elbe und Weser", Walsrode 1988, Seite 246 ff
Bilder von Uelzen - Veerßen, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.