KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Uetze - Dollbergen, Am Ehrenmal
Auf dem aufgelassenen Friedhof Am Ehrenmal ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 osteuropäische Zwangsarbeiter.
Foto: Volker Fleig 2012
Quellen & weiterführende Informationen
zum Schicksal der Zwangsarbeiter in Dollbergen und der dortigen Raffinerie siehe:
- Arbeitskreis Regionalgeschichte Neustadt a. Rbge. - Grabstätten von Zwangsarbeitern
Bilder von Uetze - Dollbergen, Am Ehrenmal
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.