KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Unterlüß, Waldfriedhof
Auf der sehr gepflegten Kriegsgräberstätte des Waldfriedhofs ruhen - nach Auskunft der Gemeinde Unterlüß, Herrn Rainer Vogeler vom 02.04.2012 - insgesamt 169 Opfer des 2. Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
- Deutsche Soldaten, gefallen in den Endkämpfen im April 1945;
- Angehörige vieler Nationen Ost- und Westeuropas: Zwangsarbeiterinnen, Kinder von Zwangsarbeiterinnen, Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene, Militärinternierte sowie Häftlinge des Aussenlagers Tannenberg des KZ Bergen-Belsen und Häftlinge des Arbeitserziehungslagers Unterlüß, die in Rüstungsfabriken, beim Straßenbau, bei Aufräumarbeiten nach Luftangriffen und in ihren Lagern durch Überforderung, Unfälle, Krankheit, Misshandlungen und mangelnder Versorgung sterben mussten.
Im Einzelnen:
- 1 Gräberfeld mit 32 überwiegend Deutschen,
- 2 Einzelgräber eines niederländischen & eines russischen Staatsangehörigen,
- 1 Sammelgrab mit 34 unbekannten Kindern sowjetischer Herkunft,
- 1 Sammelgrab mit 5 Italienern und 23 Kindern polnischer Herkunft, alle unbekannt,
- 1 Sammelgrab mit insgesamt 52 sowjetischen, polnischen, italienischen, französischen, serbischen sowie unbekannten Staatsangehörigen.
Fotos: Simone Plewik, Gemeinde Unterlüß 2012
Weiterführende Informationen
zum Schicksal der hier Ruhenden finden Sie:
- Wikipedia - Die Firma Rheinmetall
- Wikipedia - KZ-Außenlager Unterlüß
- Arbeitserziehungslager Unterlüß
- Gerhard Schreiber: "Die italienischen Militärinternierten im Deutschen Machtbereich 1943 - 1945
Bilder von Unterlüß, Waldfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.