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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Uplengen - Remels, Neuer Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in 2 kleinen, sehr gepflegten Reihengrabanlagen beiderseits des Hauptweges - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 10 Tote des Zweiten Weltkrieges.

Im Einzelnen:

- 10 deutsche Soldaten, die bei Jaboangriffen und während der Kämpfe mit Kanadisch/Polnischen Verbänden um die Ortschaften der heutigen Gemeinde Uplengen in der zweiten Aprilhälfte und Anfang Mai 1945 gefallen sind.

2 von ihnen wurden bei Selverde Ende April zum Tode durch Erschießen verurteilt und hingerichtet. In den Gräberlisten werden sie als Gefallene geführt.
1 deutscher Soldat blieb unbekannt.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise und weiterführende Informationen zum Kriegsende in Uplengen und zu den Erschießungen von Wehrmachtssoldaten in Selverde siehe:

- www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Selverde.pdf

 

 

Bilder von Uplengen - Remels, Neuer Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.