KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Versen, Friedhof für Opfer der Gewaltherrschaft
Nach den uns vorliegenden Informationen ruhen auf diesem Friedhof insgesamt 368 Tote der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 297 Häftlinge aus 16 verschiedenen west- und osteuropäischen Nationen eines Außenkommandos des KZ Neuengamme von ursprünglich 566 hier Bestatteten, die im Zeitraum November 1944 - März 1945 während des Baues des sog. Friesenwall starben - 269 Tote wurden 1953 exhumiert, identifiziert und in ihre Heimatländer überführt.
- 71 Häftlinge verschiedener Emsland - KZ, die ursprünglich in Bockhorst begraben waren und 1955 nach Versen umgebettet wurden.
Fotos: Sabine Schotte 2012
Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Lager IX Versen
siehe:
Bilder von Versen, Friedhof für Opfer der Gewaltherrschaft
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.