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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Vienenburg, Ev.- luth. Friedhof

Nach den uns vorliegenden Informationen ruhen auf diesem Friedhof insgesamt 25 Tote beider Weltkriege in zwei Grabreihen getrennt durch einen Weg im vorderen Teil des Friedhofs. Im Einzelnen:
- 10 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, gefallen im Kriegsgebiet oder in Lazaretten verstorben und nach Vienenburg überführt;
- 8 deutsche Soldaten, 1 Nachrichtenhelferin , die während des Krieges an verschiedenen Orten starben und auf diesen Friedhof überführt wurden sowie in einem Doppelgrab
- 1 Reichsbahnbeamter und seine Ehefrau, die bei einem Luftangriff in Vienenburg starben.

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Vienenburg, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.