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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Visbek, Alter kath. Friedhof

Auf dem alten, aufgelassenen katholischen Friedhof im Zentrum von Visbek ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 27 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in einer sehr gepflegten Kriegsgräberstätte hinter der alten Kapelle.
Im Einzelnen:
- 8 Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter, darunter 1 Unbekannter aus der ehem. Sowjetunion. Über ihr Schicksal und die Art ihres Todes im April 1945 oder später ist nichts bekannt.
- 1 polnisches Kind, geboren 1944, gestorben im April 1945.
- 12 Deutsche, Frauen und Männer, davon vermutlich 3 Soldaten, die im März und April 1945 durch allierte Luftangriffe oder während der Kampfhandlungen am 14. April 1945 im Raum Visbek starben.
- 6 Kinder aus Vannhorn, die Erwachsenen beim Einsammeln von liegengebliebener Munition halfen und durch die Detonation einer Panzerfaust ums Leben kamen.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Visbek, Alter kath. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.