KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Visselhövede - Jeddingen, Gemeindefriedhof
Auf der Kriegsgräberstätte des Gemeindefriedhofs Jeddingen ruhen im rückwärtigen Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt:
- 41 junge deutsche Soldaten, die meisten Angehörige des MarGrenRgt 5, die - nur kurz im Infanteriekampf ausgebildet - bei den Kämpfen um Jeddingen und umliegenden Ortschaften am 18./19.April 1945 gefallen oder später ihren Verwundungen erlegen sind sowie
- 1 deutscher Luftwaffenpilot, 1944 bei Stemmen abgeschossen und
- 1 Soldat der SS-Div Langemark, verstorben 1944
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweis & weiterführende Informationen:
Ulrich Saft: Krieg in der Heimat - Das bittere Ende zwischen Weser u. Elbe, Walsrode 1988, Seite 300 ff.
Bilder von Visselhövede - Jeddingen, Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.