KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Visselhövede - Kettenburg, Gemeindefriedhof
Auf der Kriegsgräberstätte im rückwärtigen Teil des Gemeindefriedhofs Kettenburg ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 14 Kriegsopfer:
- 12 deutsche Soldaten, alle gefallen am 18. April 1945, darunter 3 Unbekannte sowie
- 2 sowjetische Kriegsgefangene, darunter 1 Unbekannter, die 1942 in Kettenburg verstorben sind.
Aus der Chronik der Volksschule Kettenburg: "Als am Vormittag des 18. April 1945 hier der Kampf um den Bahnhof Visselhövede tobte, spielten sich auch um Kettenburg heftige Kämpfe ab. Der Ort lag einige Stunden unter englischem Artilleriefeuer und im Bombenhagel der Flieger. Dabei erhielten viele Wohnhäuser im Ort Volltreffer und brannten nieder. Es verbrannten ca. 25 Gebäude, mit Vieh und sonstigem Inventar. Bei den Kämpfen um Kettenburg fielen 25 Marinesoldaten, von denen 12 auf dem Gemeindefriedhof und 13 im Sammelgrab an der Stellichter Straße auf einem Grundstück vom Gut ihre letzte Ruhe fanden, dort wo sie auch gefallen waren."
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweis & weiterführende Informationen siehe:Ulrich Saft: Krieg in der Heimat - Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe, Walsrode 1988, Seite 300 ff.
Bilder von Visselhövede - Kettenburg, Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.