KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Visselhövede - Kettenburg, Marinegrab am Gut Kettenburg
Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - 14 Soldaten des MarErsBtl 2 in einem Gemeinschaftsgrab, die am 18. April 1945 auf dem Gutsgelände gefallen sind. Das Marinegrab ist ausgeschildert und von Kettenburg aus leicht zu finden. Es liegt unmittelbar an der K 244 hinter dem Gut an einer Linkskurve.
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweis und weiterführende Informationen:Siehe::
Ulrich Saft: Krieg in der Heimat - Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe, Walsrode 1988, Seite 300 ff.
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.