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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Waddeweitz - Zebelin, Alter Kirchfriedhof

Auf diesem alten aufgelassenen Friedhof an der Kirche ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 15 Tote des Ersten Weltkrieges. Im Einzelnen:

- 2 deutsche Soldaten, 1915 in Lazaretten verstorben sowie
- 13 namentlich bekannte russische Kriegsgefangene in einer Gemeinschaftsanlage in der linken vorderen Friedhofsecke, alle 1918 verstorben.

Alle Kriegsgräber sind - wie der ganze Friedhof - völlig vernachlässigt.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Waddeweitz - Zebelin, Alter Kirchfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.