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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wangerooge, Kriegsgräberstätte

Auf dieser Kriegsgräberstätte , die vom Volksbund 1951 angelegt wurde, ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 286 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

Kriegsgräberstätte am Fußweg zum Westen mit 221 Einzelgräbern, 1 Sammelgrab mit 22 deutschen Gefallenen und 1 Sammelgrab mit 42 ausländischen Staatsangehörigen - Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter - verschiedener Nationen.

In Einzelgräbern bestattet sind:
- 9 deutsche Marinesoldaten und 6 Zivilbedienstete des Ersten Weltkrieges,
- 139 Wehrmachtsangehörige,
- 39 deutsche Zivilpersonen,
- 7 polnische, 2 belgische, 2 holländische und 1 russischer Zwangsarbeiter sowie 16 Unbekannte.

Im Sammelgrab für deutsche Gefallene ruhen:
- 20 Wehrmachtsangehörige,
- 2 Zivilpersonen.

Im Sammelgrab für ausländische Zwangsarbeiter sind bestattet:
- 15 Belgier, davon 5 unbekannt
- 12 Franzosen,
- 13 Holländer, davon 7 unbekannt,
- 2 Unbekannte

Von den 286 Toten starben fast alle bei oder in Folge des verheerenden Bombenangriffs auf die Militäranlagen der Insel am 25. April 1945.

Die Gesamtzahl der hier aufgeführten Kriegsopfer beruht auf einer Mitteilung der Gemeinde Wangerooge vom 17.02.2015.

Fotos: Volker Fleig 2015

Quellenhinweis 6 weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden

siehe:

- Wikipedia: Der Luftangriff auf Wangerooge am 25. April 1945

 

 

Bilder von Wangerooge, Kriegsgräberstätte

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.