KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Warberg, Gemeindefriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen
- insgesamt 40 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in einem gepflegten Gräberfeld vor der Kapelle sowie in einem Doppelgrab in der Nähe
- 2 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, verstorben 1918 u. 1920 in Warberg
Bei den im Gräberfeld Bestatteten handelt es sich um ehemalige, meist polnische und sowjetische Zwangsarbeiter/Kriegsgefangene - Frauen und Männer, die, bis auf einen Unbekannten, nach Kriegsende, vermutlich im ehemaligen Wehrmachtslazarett auf der Burg Warberg in den Monaten Mai - August 1945 verstarben.
Die spätere Verwendung des Lazarettes als Tuberkulosekrankenhaus des Landkreises Helmstedt lässt darauf schließen, dass viele der oben genannten ebenfalls an dieser Krankheit gestorben sind.
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweis zu Lazarett & Tuberkulosekrankenhaus Burg Warberg siehe
Bilder von Warberg, Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.