KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wardenburg, Neuer Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen im linken hinteren Teil auf einer gepflegten Gräberstätte - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 40 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, die Mitte April 1945 bei den Kämpfen um Wardenburg gefallen sind.
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweis zum Schicksal der hier Ruhenden:
- Endkämpfe im Raum Wardenburg Ende April 1945 siehe: Günter Wegmann "Das Kriegsende zwischen Ems und Elbe 1945", 2. erw. Auflage, Osnabrück 2000, Seiten 284 ff
Bilder von Wardenburg, Neuer Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.