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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wassenberg-Kriegsgräberstätte

Auf dem Gemeindefriedhof wurden die in diesem Raum gefallenen deutschen Soldaten und einige Kriegstote der Zivilbevölkerung beigesetzt. Schon bald nach Kriegsende wurde dieser Teil des Friedhofes zu einer Kriegsgräberstätte umgestaltet und am 19.11.1950 eingeweiht.

Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 374 Kriegstote des I. und II. Weltkrieges.

I. Weltkrieg: 1
II. Weltkrieg: 373

371 deutsche
1 yugoslawischer
1 niederländischer
1 sonstiger

Bilder von Wassenberg-Kriegsgräberstätte

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.