KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wesel
Kriegsgräberstätten und Ehrenmale auf dem Kommunalfriedhof in Wesel
Auf zwei Gräberfeldern ruhen insgesamt 984 Kriegstote.
Während im Ersten Weltkrieg Wesel Lazarettstadt war, wurde das Gebiet in den letzten Monaten des Zweiten Weltkrieges zum Schlachtfeld.
Am 23. März 1945 überquerten im Raum Wesel die 2. Britische, 1. Kanadische und die 9. US-Armee den Rhein und bildeten am Ostufer Brückenköpfe. Von deutscher wie alliierter Seite wurde erbittert gekämpft. Am Ende des Krieges war die Stadt zu 97 % zerstört.
1. Gräberfeld für 175 Bombenopfer des Zweiten Weltkrieges
Die Männer fielen als Soldaten an der Front, erlagen ihren Verwundungen auf Verbandsplätzen oder verstarben in Kriegsgefangenschaft, Frauen, Kinder und Greise wurden Opfer der Bomben in der Heimat. Ganze Familien wurden ausgelöscht. So fanden bei den schweren Bombenangriffen am 16. und 18. Februar 1945 die Familien Lensing (Mutter mit drei Kindern) und Schilling (Mutter mit vier Kindern) den Tod. Die Geschwister Wilma, Dieter und Doris Schluckebier wurden von Trümmern erschlagen.
Zum Gedenken an die Opfer des Bombenkrieges hat die Stadt Wesel das Ehrenmal "Trauernde Wesalia" der Bildhauerin Eva Brinkmann aufgestellt. Das Gräberfeld wurde am 22. Februar 1953 eingeweiht.
2. Gräberfeld für Gefallene aus beiden Weltkriegen
Hier ruhen 809 Soldaten. Sie starben im Ersten Weltkrieg in Weseler Lazaretten oder fielen im Zweiten Weltkrieg im Kampf um den Brückenkopf Wesel. 94 Tote von ihnen blieben unbekannt. Auch Opfer der Kämpfe um den rechtsradikalen "Kapp-Putsch" 1920 bekamen inmitten der Soldatengräber ihre letzte Ruhestätte.
Den Ausbau der Kriegsgräberstätten übernahm im April 1947 der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Landesverband Nordrhein-Westfalen. Er beauftragte die Düsseldorfer Gartenarchitekten Roland Weber und Willi Tapp mit der Gestaltung.
Ein wuchtiges Hochkreuz aus Weser-Sandstein ist überragender Blickpunkt am Ende des Gräberfeldes, das am 18. Oktober 1953 eingeweiht wurde.
Mitte der 50er Jahre erstarkte in der Bevölkerung der Wunsch, für alle Weseler Kriegsopfer wieder ein Denk- und Mahnmal zu schaffen. Das alte Kriegerehrenmal am Großen Markt - am 21. Oktober 1878 eingeweiht - und die dahintergepflanzte Friedenseiche mussten 1936 dem Straßenverkehr weichen.
In enger Zusammenarbeit mit dem Volksbund entschied man sich für einen schlichten Gedenkstein. Der Stein wurde in einem Steinbruchbetrieb in Kirchheim in Unterfranken aus Muschelkalk gehauen. Im Fundament des Steines sind Trümmer vom Zwischenwerk Thiaumont-Verdun einbetoniert; ein symbolischer Hinweis zu Krieg und Zerstörung.
Die Vorderseite des Gedenksteins trägt die Inschrift:
Allen, die der Krieg
uns nahm, zum Gedenken!
Sie opferten ihr
Leben für uns alle.
Vergessen werden wir
Euch nicht!
Die Bürger von Wesel
Da es unmöglich war, alle Namen der Kriegstoten aufzuführen, schlug man auf den Seitenflächen des Gedenksteines die Jahreszahlen der Kriege ein:
1864 - 1866
1870 - 1871
1914 - 1918
1939 - 1945
Die Rückseite des Gedenksteins trägt den Spruch:
Bewahre in Deinem
Gewissen die Mahnung
der Kriege zum Frieden!
Zwei Friedenstauben versinnbildlichen darunter diesen Wunsch. Der Stein wurde auf einem kleinen Gedenkplatz am anderen Ende des Gräberfeldes mit Blickrichtung zum Hochkreuz aufgestellt und am Volkstrauertag 1962 eingeweiht.
Neben dem Gedenkstein erinnern vier Sarkophagplatten an die vier Regimenter der alten Garnison und Festung Wesel:
1. Westfälisches Feldartillerie-Regiment Nr. 7 (seit 1813), Clevesches Feldartillerie-Regiment Nr. 43 (seit 1899), Infanterie-Regiment Vogel von Falckenstein Nr. 56 (seit 1860) und Infanterie-Regiment Herzog Ferdinand von Braunschweig Nr. 57 (seit 1860). Diese Regimenter haben im Ersten Weltkrieg mehr als 10.000 Soldaten in den schweren Abwehrkämpfen an der Westfront verloren. Das 1924 errichtete Garnisonsehrenmal wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört.
Bilder von Wesel
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.