KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wesendorf, Gemeindefriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 142 Opfer des Zweiten Weltkrieges und der Gewaltherrschaft:
Im Einzelnen:
- auf der Kriegsgräberstätte in Friedhofsmitte insgesamt 101 Tote:
- 38 deutsche Luftwaffensoldaten, und 1 ungarischer Soldat,davon 6 unbekannt;
- 30 unbekannte junge Luftwaffenhelferinnen, davon 18 in einem Gemeinschaftsgrab, da die nicht mehr getrennt werden konnten;
- 26 Unbekannte, 14 davon ungarische Flugschüler;
- 6 deutsche Zivilpersonen, davon 4 bekannt.
Sie alle haben bei Flugunfällen oder bei dem schweren amerikanischen Bombenangriff auf den Flugplatz Wesendorf am 10. April 1945 ihr Leben verloren.
- links neben der Kriegsgräberstätte ein Sammelgrab mit 41 unbekannten Toten, wahrscheinlich Zwangsarbeiter und ebenfalls Opfer des Luftangriffs vom 10. April 1945
Fotos: Volker Fleig 2012
Quellenhinweis zum Luftangriff am 10. April 1945
Bilder von Wesendorf, Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.