KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Westerland / Sylt
Bei Kriegsende ruhten hier 59 auf Sylt gefallene, von der See angeschwemmte oder im Luftwaffenlazarett verstorbene Soldaten.
Über 100 Gefallene wurden vom Gemeindefriedhof umgebettet.
Den westlichen Abschluaa bildet das auf einem Halbrund stehende Hochkreuz, um das sechs Sarkophagplatten gruppiert sind. Die beiden mittleren tragen in Bronzelettern die Widmung "Den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft - die Bürger Westerlands" und den Mahnspruch "lhr findet sie, wo ihr nach ihnen fragt: lm Osten gefallen, im Westen beklagt".
Auf dem Gemeindefriedhof befindet sich für die Gefallenen des 1. Weltkrieges ein weiterer vom Volksbund angelegter Friedhof. Neben 25 Einzelgräbern ruhen in einem Sammelgrab 93 Kriegstote, fast ausnahmslos Angehörige der Marine.
lm Mittelpunkt sind in einer Gedenkhalle die Namen der 1914/18 gefallenen Bürger Westerlands aufgeführt.
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.