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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Westoverledingen - Flachsmeer, Kath. Friedhof St. Bernhard

Auf diesem Friedhof ruhen in einer neugestalteten Anlage rechts neben dem Hochkreuz im mittleren hinteren Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - 8 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft:

Im Einzelnen

- 1 deutscher Marinesoldat
- 2 Soldaten der 1. Polnischen Panzerdivision
- 5 unbekannte deutsche Soldaten und Zivilpersonen.

Sie alle fielen in den Kämpfen in Westoverledingen während des Vorstoßes Polnisch/Kanadischer Verbände auf Leer im Zeitraum 25. - 27. April 1945.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Westoverledingen - Flachsmeer, Kath. Friedhof St. Bernhard

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.