KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Westoverledingen - Großwolde, Alter Ev.- ref. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einem gepflegten Gemeinschaftsgrab rechts neben dem Kirchturm - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote des Zweiten Weltkrieges.
Im Einzelnen:
- 6 deutsche Soldaten, 1 davon unbekannt. Sie fielen am 21. April 1945 in Großwohlde beim Vorstoß Kanadisch/Polnischer Verbände auf Leer.
Fotos: Volker Fleig 2014
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.