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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Westoverledingen - Ihrhofe, Neuer Ev. ref. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in 2 einfach hergerichteten Gräberstätten am Eingang - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 8 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

- 2 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, im Lazarett 1915 und 1917 verstorben und überführt,

- 4 polnische Soldaten der 1. Polnischen Panzerdivision. Sie fielen oder starben an ihren Verwundungen im Zeitraum 24. April - 2. Mai 1945 während der Kämpfe bei Ihrhove.

- 2 polnische Zwangsarbeiter, verstorben 1944, ihre Gräber konnten bei einer Friedhofsbegehung im Oktober 2014 nicht gefunden werden.

Volker Fleig 2014

Bilder von Westoverledingen - Ihrhofe, Neuer Ev. ref. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.