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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Weyhe - Kirchweyhe, Ev. - luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer sehr gepflegten Anlage 20 m rechts vom Eingang - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 26 Tote des Zweiten Weltkrieges und der Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- 19 junge deutsche Soldaten des SS-Btl 18 und anderer Einheiten und 3 Zivilpersonen, die bei den Kämpfen um Kirch- & Sudweyhe am 9. und 10. April gefallen sind, sowie
- 4 Zwangsarbeiter. Vor dem Gräberfeld steht eine Gedenktafel, die an weitere 4 aufgegebene Zwangsarbeitergräber erinnert.

Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen & Quellenhinweise:

- zum Ablauf der Kämpfe um Kirchweyhe aus militärischer Sicht siehe: Ulrich Saft: Krieg in der Heimat – Das bittere Ende zwischen Elbe und Weser, Walsrode 1988, Seite 389 f

- zum Ablauf der Kämpfe aus Sicht der Ortes siehe die
Webseite von Kirchweyhe www.zeitstrecke.de/Hauptgescichte

 

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.