KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wiesmoor-Mitte, Ev.-luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 13 Tote beider Weltkriege
Im Einzelnen:
Erster Weltkrieg:
- 11 russische Kriegsgefangene, die bei der Kultivierung der dortigen Moore oder im Torfkraftwerk Wiesmoor eingesetzt waren. Die meisten von Ihnen starben im Herbst 1918 an Mangelernährung oder Krankheit.
Zweiter Weltkrieg:
- 1 deutscher Soldat sowie
- 1 deutsche Zivilperson. Beide verstorben 1942. Die Umstände ihres Todes sind nicht bekannt.
Die Kriegsgräberstätte befindet sich etwas versteckt hinter der rückwärtigen Friedhofsgrenze und hinterlässt einen würdigen Eindruck.
Fotos: Volker Fleig 2015
Quellenhinweis zum Einsatz von Kriegsgefangenen in und um Wiesmoor während des Ersten Weltkrieges siehe:
- www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/HOO/HOO_Wiesmoor.pdf
Bilder von Wiesmoor-Mitte, Ev.-luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.