KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wietmarschen - Füchtenfeld, Lagerfriedhof
Auf dem kleinen Friedhof des ehemaligen Zweiglagers Wietmarschen ruhen insgesamt. 154 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Die Toten in den Massengräbern sind unbekannt. Es sind zum größten Teil Kriegsgefangene der ehem. Sowjetunion.
Namentlich bekannt sind zwei serbische und zwei russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges, die im November 1967 vom Ev.-Reformierten Friedhof Nordhorn nach hier umgebettet wurden.
Fotos: Volker Fleig 2014
Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Schicksal der Kriegsgefangenen in Wietmarschen siehe:
- Webseite: www.diz-emslandlager.de/lager/lager13.htm
Bilder von Wietmarschen - Füchtenfeld, Lagerfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.