KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wildemann, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 9 Tote der Weltkriege und der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in einem sehr gepflegten kleinen Grabanlage. Im Einzelnen:
- 3 deutsche Soldaten und 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges
- 3 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges gefallen während der Endkämpfe im Harz im April 1945 oder später im Lazarett verstorben
- 1 Luftwaffensoldat, gefallen bei Luftkämpfen im Nov. 1944 sowie
- 1 Zwangsarbeiter, 1942 verstorben.
Fotos: Jürgen Winkelbach 2010
Bilder von Wildemann, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.