KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wildeshausen, Städt. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einem großen gepflegten Gräberfeld - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 198 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Man erreicht die Kriegsgräberstätte, wenn den 2. Eingang am Lehmkulenweg nimmt.
Im Einzelnen ruhen hier:
- 3 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges
- 1 russischer und 1 belgischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges
- 12 Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter aus der ehem. Sowjetunion,
- 18 polnische Zwangsarbeiter,
- 4 Zwangsarbeiter aus den baltischen Staaten,
- 1 rumänischer, 1 ungarischer und 1 serbischer Zwangsarbeiter,
von ihnen starben die meisten in den Jahren 1944 - 1946
des weiteren:
- 157 deutsche Soldaten und zivile Bürger, dabei auch viele Flüchtlinge aus den Ostgebieten, die während der Endkämpfe um Wildeshausen im April 1945 sowie bei alliierten Luftangriffen gefallen sind oder aufgrund der Strapazen ihrer Flucht nach Kriegsende in Wildeshausen starben.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Wildeshausen, Städt. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.