KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wilhelmshaven - Ehrenfriedhof
Auf diesem Friedhof, der in den Jahren 1912 bis 1924 nach Plänen des Hamburger Gartenarchitekten Leberecht Migge im Jugendstil angelegt wurde, ruhen in mehreren Gräberfeldern - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 2401 Tote beider Weltkriege.
Im Einzelnen:
Gräberfeld 1. Weltkrieg - 1414 Tote
- Soldaten der Kaiserlichen Marine, in den Seeschlachten und -gefechten in der Nordsee gefallen oder im Marinelazarett Wilhelmshaven an Verwundung und Krankheiten verstorben sowie Tote der Revolutionskämpfe 1918/19 und der Explosionsunglücke im Marineartilleriedepot Mariensiel 1919 und 1920
Gräberfeld 2. Weltkrieg
- 874 Soldaten und zivile Angehörige der Wehrmacht, verstorben in Marinelazaretten, gefallen bei Luftangriffen auf Stadt und Marineeinrichtungen Wilhelmshaven
Gräberstätte russische Kriegsgefangene des 1. Weltkrieges
- 12 russische und 1 rumänischer Kriegsgefangener
Gräberfeld Kriegsgefangene aus der ehem. Sowjetunion:
- 100 sowjetische Kriegsgefangene aus dem Lager Schwarzer Weg, die im Nov./Dez. 1941 an Arbeitsüberlastung, Krankheit und Mangelernährung starben.
Fotos: Volker Fleig 2015
Weitere Informationen zu diesem Friedhof finden Sie in:
- der vom Volksbund Niedersachsen hier aufgestellten Geschichts- & Erinnerungstafel
- dem Artikel der WZOnline vom 19.09.2014: "Erster Weltkrieg - Alte Linienschiffe als Unterkunft für Gefangene
Bilder von Wilhelmshaven - Ehrenfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.