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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wittenberg, Parkstraße / Lutherstadt Wittenberg, Fdh. Piesteritz

Im Oktober 1914 kamen die ersten Gefangenen in das von der Reichswehr errichtete Lager in Klein-Wittenberg. Während des Krieges wurden hier ca. 11.000 Russen, 3.000 Franzosen, 1.000 Engländer – incl. der sich in ihren Reihen befindenden Inder – sowie einige Belgier inhaftiert.

Die medizinische Versorgung der Inhaftierten war völlig unzureichend. Bereits Ende 1914 traten Cholera und Typhus im Lager auf. Insbesondere an Typhus starben bis zum Sommer 1915 viele Menschen.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.