KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wittmund - Carolinensiel, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in Einzelgräbern hinter der Kirche - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 8 Tote beider Weltkriege.
Im Einzelnen:
- 1 deutscher Soldat des Ersten Weltkrieges, dessen Grab bei einer Friedhofsbegehung im April 2015 nicht gefunden wurde,
- 7 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, von denen die meisten nach Kriegsende 1945/46 an ihren Verwundungen oder an Krankheit im Internierungsgebiet der britischen Besatzungsmacht starben.
Fotos: Volker Fleig 2015
Bilder von Wittmund - Carolinensiel, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.