KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wittmund, Ev.- luth. Friedhof Auricher Str.
Auf diesem Friedhof ruhen in einer gepflegten, durch den Hauptweg getrennten zweiteiligen Gräberstätte in Eingangsnähe - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 165 Tote des Zweiten Weltkrieges, der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft sowie der Flucht und Vertreibung aus den ehem. deutschen Ostgebieten.
Im Einzelnen:
Gräberfeld links vom Hauptweg mit:
- deutschen Soldaten in der Mitte des Feldes, von denen die meisten nach Kriegsende im britischen Internierungsgebiet an Krankheit oder den Folgen ihrer im Krieg erlittenen Verwundungen starben;
- 30 Kriegsgefangene/ZwangsarbeiterInnen aus der ehem. Sowjetunion, Polen und Südosteuropa, davon 4 unbekannte russische Staatsbürger in 2 seitlichen Reihengrabanlagen;
- mehrere Reihen von deutschen Ostflüchtlingen und Vertriebenen, die nach ihrer Ankunft in Wittmund gestorben sind.
Gräberfeld um das Mahnmal für die Wittmunder Gefallenen:
- Hier ruhen in - mehreren Reihen seitlich und hinter dem Mahnmal - ausschließlich deutsche Flüchtlinge und Vertriebene vornehmlich aus Schlesien, die ebenfalls bei oder kurz nach ihrer Ankunft in Wittmund gestorben sind.
Fotos: Volker Fleig 2015
-
Quellenhinweise & weiterführende Informationen zu den Lagern in Wittmund
siehe:
Lager Nord:
- www.yumpu.com/de/document/view/5257249/lager-nord-heimatverein-wittmund/3
Lager West:
- www.heimatverein-wittmund.de/assets/applets/lager_west.pdf
Bilder von Wittmund, Ev.- luth. Friedhof Auricher Str.
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.