KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wolfenbüttel, Kath. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 26 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in einem würdig gestalteten Gräberfeld rechts neben der Friedhofskapelle. Im Einzelnen:
- 2 Belgier
- 2 Tschechoslowaken
- 12 Polen, davon 1 Frau
- 8 Ukrainer, davon 2 Frauen sowie
- 2 Deutsche
Sie alle verstarben in den Jahren 1943 - 1946. Ursprünglich waren hier 146 Opfer katholischen Glaubens aus West- und Osteuropa begraben, die im Strafgefängnis Wolfenbüttel hingerichtet wurden oder an den Strapazen der Zwangsarbeit, Krankheit und Hunger über das Kriegsende hinaus sterben mussten.
Während die Toten aus Westeuropa - hauptsächlich Franzosen und Belgier - nach Kriegsende exhumiert und in ihre Heimatländer überführt wurden, verblieben die 26 Toten aus Osteuropa auf dieser Gräberstätte. Eine Namenstafel an der Kapelle erinnert an ihr Schicksal.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Wolfenbüttel, Kath. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.