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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wolfenbüttel - Salzdahlum, Städt. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 30 Tote von Krieg und Gewaltherrschaft in einem gepflegten Gräberfeld in Friedhofsmitte links neben dem Hauptweg. Im Einzelnen:
- 19 Salzdahlumer Einwohner - fast alle Frauen und Kinder sowie 1 sowjetische Zwangsarbeiterin, die bei einem Bombenangriff auf Salzdahlum am 30.Januar 1944 gestorben sind,
- 1 sowjetische Zwangsarbeiter und 1 polnische Zwangsarbeiterin , gestorben 1942 und 1945,
- 1 unbekannter, vermutlich sowjetischer KZ-Häftling, aufgefunden Anfang April 1945 (nicht auf der Gedenktafel verzeichnet) sowie
- 5 deutsche Soldaten, gebürtig aus Salzdahlum, überführt aus Lazaretten oder von ihren Todesorten,
- 2 Deutsche, vermutlich Soldaten, gestorben am 10. April 1945 in Salzdahlum.
Die alten Grabkissen im Zuge der Begrenzungsmauer sind kaum noch lesbar. Die an der linken Mauer neben dem Hochkreuz angebrachte neue Gedenktafel erfasst alle Salzdahlumer Bürger, die im Zweiten Weltkrieg ums Leben kamen. Für den Besucher werden damit die Schicksale der hier Ruhenden nur sehr schwer erfassbar. Unklar ist auch ob sich die Gräber der Soldaten, Zwangsarbeiter und des Häftlings, die nicht beim Bombenangriff gestorben sind, auf dieser Ehrenstätte befinden.

Fotos: Volker Fleig 2013

Weiterführende Informationen zum Bombenangriff auf Salzdahlum am 30.01.1944 siehe:

- Artikel Wolfenbütteler Zeitung vom  30.01.2004: "Als der Tod Salzdahlum heimsuchte."

Bilder von Wolfenbüttel - Salzdahlum, Städt. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.