KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wolfenbüttel - Wendessen, Ev.- luth. Ortsteilfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 3 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges aus Wendessen, 1916 - 1918 in Lazaretten verstorben und überführt;
- 1 deutscher Soldat des Zweiten Weltkrieges aus Wendessen, 1944 in einem Lazarett verstorben und überführt;
- 2 polnische Zwangsarbeiter sowie 2 deutsche Zivilpersonen, Opfer eines Luftangriffes am 14. Januar 1944, der Wendessen und etliche weitere Dörfer südlich von Wolfenbüttel traf.
Die Gräber der durch den Luftangriff getöteten Zwangsarbeiter sind nach Auskunft des Heimatforschers Erich Isensee noch vorhanden aber nicht gekennzeichnet und in der Gräberliste von 2007 aufgeführt; die Gräber der beiden Zivilpersonen existieren nicht mehr. Sie wurden in Familiengrabstätten bestattet.
Foto: Michael Gandt 2014
Quellenhinweis zum Luftangriff 1944 siehe
- www..wendessen.de/ueber_den_ort/ortsgeschichte/die_bahn_in_wendessen
Bilder von Wolfenbüttel - Wendessen, Ev.- luth. Ortsteilfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.