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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wolfsburg - Fallersleben, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen im rechten alten Teil in einer 1952 vom Volksbund angelegten Kriegsgräberstätte, einem Gemeinschaftsgrab und 2 Einzelgräbern - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 20 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

Kriegsgräberstätte hinter der alten Kapelle:
- 15 deutsche Soldaten, von denen die meisten während der letzten Kämpfe um Fallersleben am 21. April 1945 gefallen sind.

Gemeinschaftsgrab Zwangsarbeiter in der vorderen rechten Ecke:
- 1 polnischer, 1 tschechischer und 1 russischer Zwangsarbeiter. Sie verstarben 1941 und 1944

Einzelgräber halbrechts hinter dem Haupteingang zur Kapelle:
- 1 polnischer Zwangsarbeiter, verstorben ebenfalls 1941
- 1 deutscher Soldat, bereits im Oktober 1939 gefallen und nach hier überführt.

Fotos: Volker Fleig 2015

Weiterführende Informationen zum Schicksal der auf diesem Friedhof bestatteten Kriegsopfern finden Sie auf der vom Volksbund Niedersachsen im Jahr 2011 aufgestellten Geschichts- & Erinnerungstafel.

Zur Zwangsarbeit in der Region Wolfsburg siehe

- Topographie der Erinnerung

- Gedenkstätte KZ Neuengamme - Liste Aussenlager

Bilder von Wolfsburg - Fallersleben, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.