KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Wolfsburg, Rothenfelder Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 23 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
Reihengrabanlage und Sammelgrab unmittelbar links hinter dem Friedhofseingang:
- 1 Sammelgrab mit 4 Zwangsarbeiterinnen und 1 Zwangsarbeiter aus Polen, Rumänien, Frankreich und den Niederlanden;
- 1 Grabreihe mit 18 Einzelgräbern mit polnischen ZwangsarbeiterInnen und 1 deutschen Soldaten. Die Namenssteine sind nur noch schwer oder kaum lesbar.
Einzelgrab unweit der Zwangsarbeitergräber:
- 1 deutscher Soldat, gest. 1943. Man beachte die Grabinschrift!
Die für diesen Friedhof noch verzeichneten Kriegsgräber von 3 deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges konnten nicht gefunden werden.
Fotos: Volker Fleig 2015
Bilder von Wolfsburg, Rothenfelder Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.