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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Wolmirstedt, Friedhof St. Katharinen

Ein figürlich gestaltetes Mahnmal wurde an der Begräbnisstätte von sechs unbekannten KZ-Häftlingen aufgestellt, die am Heidberg bei Lindhorst erschossen und verscharrt worden waren und im Juli 1946 auf dem Friedhof St. Katharinen feierlich bestattet wurden. Möglicherweise gehörten sie dem Evakuierungsmarsch aus dem KZ Mittelbau-Dora bei Nordhausen an, der gegen Kriegsende durch die Altmark getrieben wurde und am 12. April 1945 das nördlich gelegene Dolle errichte, wo 66 Häftlinge ermordet wurden. Auf dem Friedhof ruhen auch 32 mit Namen ausgewiesene Polen, Russen, Jugoslawen und Holländer. Einige gehörten möglicherweise dem Ende 1941 in Küchenborn bei Wolmirstedt eingerichteten Kriegsgefangenenlager an. Die etwa 60 bis 70 Insassen wurden bei dem Großgrundbesitzer Loß in der Landwirtschaft und in seiner Zuckerfabrik eingesetzt.

Quelle: S. Endlich und N. Goldenbogen, Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Band II. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1999.

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Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.