KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Würselen-Kommunalfriedhof-St. Sebastian
Als amerikanische Truppen am 18.11.1944 Würselen eroberten, ließen sie die Gefallenen - Soldaten und Einwohner der Stadt - in Sammelgräbern beisetzen, denn der Friedhof war noch vermint. Um auch diesen Toten das dauernde Ruherecht zu sichern und die Unbekannten zu identifizieren, wurde die am 08.06.1958 eingeweihte Kriegsgräberanlage auf dem Erweiterungsteil dieses Friedhofes errichtet.
Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 366 deutsche Kriegstote des I. und II. Weltkrieges.
I. Weltkrieg: 31
II. Weltkrieg: 335
Bilder von Würselen-Kommunalfriedhof-St. Sebastian
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.