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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Zetel - Neuenburg, Ev.- luth. Friedhof

InfoTyp != Friedhofsbeschreibung-Inland & InfoTyp != Friedhofsbeschreibung
Auf diesem Friedhof ruhen in einem gepflegten Reihengrabfeld in Friedhofsmitte - nach den uns vorliegenden Informationen - 7 Tote des Zweiten Weltkrieges.

Im Einzelnen:

- 7 deutsche Soldaten, die noch am 3./4. Mai 1945 in den allerletzten Kämpfen unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Teilkapitulation am 5.. Mai 1945 bei Collstede südlich Zetel gefallen oder kurze Zeit später in der Gefangenschaft in Neuenburg verstorben sind.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Zetel - Neuenburg, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.