KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Zülpich-Städtischer Friedhof
Die Kriegstoten, die 1955 zur Sicherung des dauernden Ruherechts auf die Kriegsgräberanlage Zülpich umgebettet wurden, starben als Soldaten in den Lazaretten Kloster Marienborn, in Hoven und in Hoffnungstal-Rösrath oder sind im Februar/März 1945 an der nahen Front gefallen. Auch durch Luftangriffe getötete Bewohner von Zülpich und Umgebung sind hier bestattet. Auf den Friedhöfen der Ortsteile Lövenich, Bessenich, Dürscheven, Langendorf, Rövenich, Sinzenich, und Wichterich ruhen weitere 71 Gefallene.
Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 113 deutsche Kriegstote des II. Weltkrieges.
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.