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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Zweibrücken

Ursprünglich wollte man die Toten des 2. Weltkrieges im Anschluss an das Gräberfeld von 1914/18 im Hauptfriedhof beerdigen, doch die hohen Verluste, die bei den Kämpfen vom Dezember 1944 bis März 1945 entstanden, machten die Anlegung eines separaten Friedhofs unumgänglich. Hierher wurden auf Veranlassung der Amerikaner 720 deutsche Gefallene umgebettet.

Auf Wunsch der Stadt, die bis zu diesem Zeitpunkt die Anlegung des neuen Soldatenfriedhofs durchgeführt hatte, übernahm 1950 der Volksbund die weiteren Ausbaumaßnahmen.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.