KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Zwickau, Hauptfriedhof
Die Opfer des 1. Weltkrieges sind in Gefangenenlagern verstorbene Weißrussen und Rumänen. Im 2. Weltkrieg erlagen 213 deutsche Soldaten in Lazaretten oder Lazarettzügen ihren Verletzungen. 320 Einwohner Zwickaus und dort stationierte Soldaten kamen bei fünf alliierten Luftangriffen zwischen dem 12. Mai 1944 und dem 19. März 1945 ums Leben. Auch 436 Bürger aus der ehem. UdSSR - Kriegsgefangene, Fremd- und Zwangsarbeiter - haben auf diesem Friedhof ihre letzte Ruhestätte.
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.